/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20240108_3/image001.jpg

# 3. Verordnung:Bürmooser Moor-Europaschutzgebietsverordnung; Änderung

3. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 5. Jänner 2024, mit der die Bürmooser Moor-Europaschutzgebietsverordnung geändert wird

> Auf Grund der §§ 19 bis 21 und 22a des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999 – NSchG, LGBl Nr 73, in der geltenden Fassung wird verordnet:

> Die Bürmooser Moor-Europaschutzgebietsverordnung, LGBl Nr 97/2008, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 8/2016, wird geändert wie folgt:

1. § 1 Abs 2 lautet:

„(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind im Maßstab 1:5000 in der einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage festgelegt.“

2. § 7 lautet:

### „Umsetzungshinweis {#prov_umsetzungshinweis}

### § 7 {#par_7}

Diese Verordnung dient der Umsetzung:

3. Im § 8 wird angefügt:

„(3) Die § 1 Abs 2 und § 7 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 3/2024 treten mit 1. Februar 2024 in Kraft. Gleichzeitig werden die bisher durch Auflage kundgemachten Lagepläne gemäß § 1 Abs 2 durch den in der Anlage enthaltenen Lageplan ersetzt.“

4. Der Verordnung wird folgende Anlage angefügt:

/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20240108_3/image002.jpg