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# 8. Kundmachung:Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2024

8. Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 23. Jänner 2024 über die Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2024

> Auf Grund des § 30 Abs 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes (S.KJHG), LGBl Nr 32/2015, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

### § 1 {#par_1}

Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2024:

1.

für die Unterhaltskosten

633 €

2.

für den Erziehungsaufwand

für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

170 €

für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr

285 €

für Kinder ab dem 11. Lebensjahr

318 €

### § 2 {#par_2}

Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2024 ................................. 730,77 €.