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# 24. Verordnung:Salzburger Sportartenverordnung 2023; Änderung

24. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 20. Februar 2024, mit der die Salzburger Sportartenverordnung 2023 geändert wird

> Auf Grund des § 19 Abs 4 des Salzburger Landessportgesetzes 2018, LGBl Nr 38/2018, wird verordnet:

> Die Salzburger Sportartenverordnung 2023 – S.SpArVo 2023, LGBl Nr 20/2023, wird geändert wie folgt:

1. Im § 1 werden folgende Änderungen vorgenommen:

1.1. In der den Buchstaben A betreffenden Zeile werden vor dem Wort „Alpinistik“ die Worte „Aerial Sports, Akrobatik“ eingefügt.

1.2. In der den Buchstaben C betreffenden Zeile:

1.2.1. Vor dem Wort „Cricket“ werden die Worte „Capoeira, Cheerleading,“ eingefügt.

1.2.2. Nach dem Wort „Cricket“ wird das Wort „Crossfit“ eingefügt.

1.3. In der den Buchstaben F betreffenden Zeile wird das Wort „Flagball“ durch das Wort „Flagfootball“ ersetzt.

1.4. In der den Buchstaben K betreffenden Zeile wird das Wort „Kickboxen“ durch das Wort „Kick- und Thaiboxen“ ersetzt.

1.5. In der den Buchtstaben P betreffenden Zeile wird nach dem Wort „Padel-Tennis“ das Wort „Parkour“ eingefügt.

1.6. In der den Buchstaben R betreffenden Zeile wird das Wort „Rackelton“ durch das Wort „Racketlon“ ersetzt.

1.7. In der den Buchstaben V betreffenden Zeile wird nach dem Wort „Volleyball“ das Wort „Voltigieren“ eingefügt.

2. Im § 2 wird angefügt:

„(3) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 24/2024 tritt mit 23. Februar 2024 in Kraft.“