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# 29. Verordnung:Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Zell am See; Änderung

29. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 5. März 2024, mit der die Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Zell am See geändert wird

> Auf Grund des Art 118 Abs 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes, BGBl Nr 1/1930, in der geltenden Fassung sowie auf Antrag der Gemeinde Maishofen wird verordnet:

> Die Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Zell am See, LGBl Nr 101/1968, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 65/2023, wird geändert wie folgt:

1. In der Einleitung des § 1 entfällt der Ausdruck „Maishofen,“.

2. In der Einleitung des § 2 wird nach dem Ausdruck „Gemeinden“ der Ausdruck „Maishofen,“ eingefügt.

3. Im § 5 wird angefügt:

„(9) Die §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 29/2024 treten mit 1. April 2024 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.“