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# 38. Kundmachung:Prozentueller Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Hilfe zur Teilhabe – 2024

38. Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 2. April 2024 über den prozentuellen Anpassungsfaktor 2024 für die Leistungsentgelte an die Träger der Hilfe zur Teilhabe

Auf Grund des § 13 Abs 3 des Salzburger Teilhabegesetzes – S.THG, LGBl Nr 93/1981, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 16/2024, wird kundgemacht:

Der Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Hilfe zur Teilhabe für das Jahr 2024 beträgt 8,57 %.