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# 72. Verordnung:Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung; Änderung

72. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 27. August 2024, mit der die Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung geändert wird

> Auf Grund der §§ 6 und 7 des Landesbediensteten-Gehaltsgesetzes – LB-GG, LGBl Nr 94/2015, in der geltenden Fassung wird verordnet:

> Die Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV, LGBl Nr 122/2015, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 41/2024, wird geändert wie folgt:

1. Im § 38 wird angefügt:

„(7) Die Anlage 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 72/2024 tritt mit 1. September 2024 in Kraft.“

2. In der Anlage 2 I. Abschnitt lautet in der in Z 5 lit b enthaltenen Tabelle die dritte Zeile nach der Überschrift:

„

Leiterin oder Leiter von Straßenmeistereien, Leiterin oder Leiter von organisatorischen Einheiten der Landesverwaltung nach der Dienststellenverordnung betriebsähnliche Einrichtungen, Leiterin oder Leiter der KFZ-Prüfstelle und Leiterin oder Leiter der Gleichbehandlungsstelle

30,00

“