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# 73. Verordnung:Geschäftsordnung der Landesregierung; Änderung

73. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 28. August 2024, mit der die Geschäftsordnung der Landesregierung geändert wird

> Auf Grund des Art 36 Abs 3 des Landes-Verfassungsgesetzes 1999 – L-VG, LGBl Nr 25/1999, in der geltenden Fassung wird verordnet:

> Die Geschäftsordnung der Landesregierung – GO-LR, LGBl Nr 43/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 22/2024, wird geändert wie folgt:

1. Im § 3 Abs 1 werden folgende Änderungen vorgenommen:

1.1. In der lit A wird in der Z 2 vor dem Spiegelstrich eingefügt:

1.2. In der lit E werden folgende Änderungen vorgenommen:

1.2.1. Die bisherigen Z 1 bis 4 erhalten die Ziffernbezeichnungen „2“ bis „5“ und wird vor Z 2 (neu) eingefügt:

1.2.2. In der Z 3 (neu) wird der Klammerausdruck „(Frauen, Diversität, Chancengleichheit)“ durch den Klammerausdruck „(Frauen und Diversität)“ ersetzt.

2. Im § 7 Abs 2 wird am Ende der Z 13 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt:

3. Im § 11 werden folgende Änderungen vorgenommen:

3.1. Nach Abs 2 wird eingefügt:

„(2a) Vor der Erlassung von Verordnungen gemäß § 7 Abs 2 Z 14 hat das zuständige Regierungsmitglied das Einvernehmen mit Landesrat DI Dr. Josef Schwaiger herzustellen.“

3.2. Im Abs 3 wird der Ausdruck „Abs 2“ durch den Ausdruck „Abs 2 oder Abs 2a“ ersetzt.

4. Im § 16 wird angefügt:

„(22) § 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 73/2024 tritt mit 1. September 2024 in Kraft. Die §§ 7 Abs 2 sowie 11 Abs 2a und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 73/2024 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“