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# 83. Kundmachung:Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028

83. Kundmachung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 9. Oktober 2024 über das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028

> Auf Grund des § 2 Abs 1 lit c des Landes-Verlautbarungsgesetzes – L-VerlautG, LGBl Nr 18/2005, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028, kundgemacht unter LGBl Nr 67/2024, ist gemäß ihrem Art 15 Abs 1, zweiter Satz, in Kraft getreten: