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# 92. Gesetz:Salzburger Landwirtschaftsförderungsgesetz; Änderung

92. Gesetz vom 6. November 2024, mit dem das Salzburger Landwirtschaftsförderungs-gesetz geändert wird

> Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

> Das Salzburger Landwirtschaftsförderungsgesetz, LGBl Nr 16/1975, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 65/1994, wird geändert wie folgt:

1. Der IV. Abschnitt entfällt.

2. Im § 20, dessen bisheriger Text die Absatzbezeichnung „(1)“ erhält, wird angefügt:

„(2) Der Entfall des IV. Abschnittes durch das Gesetz LGBl Nr 92/2024 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.“