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# 106. Kundmachung:Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2025

106. Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 12. Dezember 2024 über die Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2025

> Auf Grund des § 30 Abs 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes – S.KJHG, LGBl Nr 32/2015, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

### § 1 {#par_1}

Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2025:

1.

für die Unterhaltskosten

662 €

2.

für den Erziehungsaufwand

für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

178 €

für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr

298 €

für Kinder ab dem 11. Lebensjahr

333 €

### § 2 {#par_2}

Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2025 ................................. 764,39 €.

Pewny

Landesrat