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# 115. Verordnung:Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung und Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung; Änderung

115. Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 16. Dezember 2024, mit der die Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung und die Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung geändert werden

> Auf Grund des Art 42 Abs 1a des Landes-Verfassungsgesetzes 1999 – L-VG, LGBl Nr 25/1999, in der geltenden Fassung und der §§ 2 und 3 Abs 2 des Ämter-der-Landesregierungen-Bundesverfassungsgesetzes, BGBl Nr 289/1925, in der geltenden Fassung wird mit Zustimmung der Landesregierung verordnet:

## Artikel I {#art_artikel_i}

> Die Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung, LGBl Nr 126/2022, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 74/2024, wird geändert wie folgt:

1. Im Artikel II wird angefügt:

„(3) Die Anlage und der Anhang in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 115/2024 treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft. In der Anlage tritt im Geschäftsbereich der Abteilung 2 – Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport im Geschäftsbereich des Referats 2/01 – Recht, Aufsicht und Förderung von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen die Wortfolge „Mobile Sonderkindergartenpädagoginnen und Mobile Sonderkindergartenpädagogen;“ in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 115/2024 mit Ablauf des 31. August 2025 außer Kraft.“

2. In der Anlage werden folgende Änderungen vorgenommen:

2.1. Im Geschäftsbereich der Landesamtsdirektion werden folgende Änderungen vorgenommen:

2.1.1. Im Geschäftsbereich des Referats 0/02 – Landesbuchhaltung wird die Wortfolge „Liquiditätsplanung bis zu fünf Werktage“ durch die Wortfolge „Liquiditätsplanung auf Bankkontenebene nach Vorgabe der Abteilung 8“ ersetzt.

2.1.2. Im Geschäftsbereich der Fachgruppe 0/1 – Präsidium wird im Geschäftsbereich des Referats 0/12 – Innere Sicherheit und zentrale Dienste die Wortfolge „Zentrales Fuhrparkmanagement der Dienstfahrzeuge“ durch die Wortfolge „Zentrales Fuhrparkmanagement der handelsüblichen Dienstfahrzeuge; Dienstaufsicht über die Fahrerinnen bzw Fahrer der Regierungsmitglieder und der Landtagspräsidentin bzw des Landtagspräsidenten“ ersetzt.

2.1.3. Im Geschäftsbereich der Fachgruppe 0/4 – Personal werden folgenden Änderungen vorgenommen:

2.1.3.1. Im Geschäftsbereich des Referats 0/41 – Personalstrategie, Personalentwicklung und Lehrlingswesen wird die Wortfolge „Bildung und Förderung: Bildungs- und Förderungsplanung“ durch die Wortfolge „Personalentwicklung: Bildung und Förderungsplanung in Abstimmung mit der Salzburger Verwaltungsakademie“ ersetzt und wird nach der Wortfolge „Führung auf gesamtorganisatorischer Ebene“ die Wortfolge „und in Abstimmung mit der Salzburger Verwaltungsakademie“ eingefügt.

2.1.3.2. Im Geschäftsbereich des Referats 0/43 – Personalgewinnung wird die Wortfolge „Planung und inhaltliche Konzeption von Maßnahmen für das Personalmarketing“ durch die Wortfolge „Arbeitgeberauftritt in Abstimmung mit dem Landesmedienzentrum“ ersetzt.

2.1.3.3. Im Geschäftsbereich des Referats 0/44 – Personalabrechnung wird nach dem Wort „liegt“ die Wortfolge „und soweit diese nicht der Geschäftsführung der Gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH übertragen ist“ eingefügt.

2.2. Im Geschäftsbereich der Abteilung 2 – Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport werden folgende Änderungen vorgenommen:

2.2.1. Die Bezeichnung und der Geschäftsbereich des Referats 2/01 – Elementarbildung und Kinderbetreuung wird durch folgende Bestimmungen ersetzt:

### „Referat 2/01 – Recht, Aufsicht und Förderung von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen {#prov_referat_2_01_recht_aufsicht_und_forderung_von_kinderbildungs_und_betreuungseinrichtungen}

Angelegenheiten der Elementarbildung und Kinderbetreuung; Vollziehung des Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes mit Ausnahme der Feststellung des Bedarfs an inklusiver Entwicklungsbegleitung und der Qualitätsberatung und Qualitätssicherung der institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sowie der Tageseltern; pädagogische Aufsicht und Förderung von institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sowie der Tageseltern; Vollzug und Abrechnung der 15a-Vereinbarung über die Elementarpädagogik mit Ausnahme der Beratung und Qualitätsmanagement im Sprachförderbereich; Mobile Sonderkindergartenpädagoginnen und Mobile Sonderkindergartenpädagogen; Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Kinderbetreuung; organisatorische und finanzielle Angelegenheiten der Betriebskinderbetreuungseinrichtungen des Landes und des Derra-de-Moroda-Kindergartens; Elternservicestelle des Landes (Forum Familie).“

2.2.2. Nach dem Geschäftsbereich des Referats 2/07 – Landessportbüro wird angefügt:

### „Referat 2/08 – Elementarbildung und Qualitätsmanagement {#prov_referat_2_08_elementarbildung_und_qualitatsmanagement}

Pädagogische Beratung und Qualitätsmanagement von institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sowie der Tageseltern auf Basis des Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes und der 15a-Vereinbarung über die Elementarpädagogik; Feststellung des Bedarfs an inklusiver Entwicklungsbegleitung; Mobiles Beratungsteam.“

2.3. Im Geschäftsbereich der Abteilung 3 – Soziales werden folgende Änderungen vorgenommen:

2.3.1. Im Geschäftsbereich des Referats 3/03 – Soziale Absicherung und Eingliederung wird nach der Wortfolge „Grundversorgung mit Ausnahme“ die Wortfolge „der Schaffung“ eingefügt.

2.3.2. Im Geschäftsbereich des Referats 3/05 – Behinderung und Inklusion entfällt die Wortfolge „Beirat für psychosoziale Gesundheit;“.

2.4. Im Geschäftsbereich der Abteilung 4 – Lebensgrundlagen und Energie werden folgende Änderungen vorgenommen:

2.4.1. Im Geschäftsbereich der Agrarbehörde Salzburg wird nach dem Ausdruck „4/06“ die Wortfolge „sowie Ausübung der Informationsrechte der Landesregierung nach dem Salzburger Grundverkehrsgesetz“ angefügt.

2.4.2. Im Geschäftsbereich des Referats 4/01 – Agrarrecht, Arbeitsinspektion und Konsumentenschutz entfällt die Wortfolge „Ausübung der Informationsrechte der Landesregierung nach dem Grundverkehrsgesetz;“.

2.5. Im Geschäftsbereich der Abteilung 5 – Natur- und Umweltschutz, Gewerbe werden folgende Änderungen vorgenommen:

2.5.1. Im Geschäftsbereich des Referats 5/01 – Zentrale Dienste, Planung und Controlling entfällt die Wortfolge „Koordination des elektronischen Datenmanagements Umwelt für das Land Salzburg und inhaltliche Federführung hinsichtlich Aufzeichnungs- und Meldepflichten im Abfallbereich; Abfallbeauftragter des Landes; Erstellung und Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Amtes;“.

2.5.2. In der Bezeichnung des Referats 5/03 – Chemie, Abfall- und Umwelttechnik entfällt das Wort „, Abfall-“ und entfällt in dessen Geschäftsbereich die Wortfolge „; Abfalltechnik; Angelegenheiten des Altlastensanierungsgesetzes inklusive Verdachtsflächenerhebung und Altlastensanierung, soweit dafür nicht eine besondere Zuständigkeit gegeben ist“.

2.5.3. Im Geschäftsbereich des Referats 5/08 – Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Abfallwirtschaft werden nach dem Wort „Umweltplanung;“ die Wortfolge „Sachverständigendienst für den Bereich Abfalltechnik; sachverständige Bearbeitung und Projektleitung bei der Altlastenerkundung und Sanierung; sachverständige Bearbeitung kontaminierter Standorte;“ und nach der Wortfolge „kommunalen Abfallwirtschaft;“ die Wortfolge „Koordination des elektronischen Datenmanagements Umwelt für das Land Salzburg (edm); Abfallbeauftragter des Landes; Erstellung und Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Amtes;“ eingefügt.

2.6. Im Geschäftsbereich der Abteilung 8 – Finanz- und Vermögensverwaltung wird im Geschäftsbereich des Referats 8/02 – Budgetangelegenheiten die Wortfolge „Liquiditätsmanagement (ausgenommen Liquiditätsplanung bis zu fünf Werktage und Deckung des Liquiditätsbedarfs durch interne Überstellungen)“ durch die Wortfolge „Liquiditätsmanagement und Erstellung von Rahmenvorgaben für die Landesbuchhaltung zur Liquiditätsplanung auf Bankkontenebene“ ersetzt.

2.7. Im Geschäftsbereich der Abteilung 9 – Krankenanstalten und Gesundheitswesen werden folgende Änderungen vorgenommen:

2.7.1. Im Geschäftsbereich des Referats 9/01 – Gesundheitsrecht werden nach dem Wort „Gemeindesanitätswesens;“ die Wortfolge „rechtliche Angelegenheiten des Rettungswesens;“ und nach der Wortfolge „rechtliche Angelegenheiten des Arbeiter- und Angestelltenschutzes im Bereich der Krankenanstalten;“ die Wortfolge „Wahrnehmung oberbehördlicher Aufgaben im Gesundheitsrecht;“ eingefügt.

2.7.2. Im Geschäftsbereich des Referats 9/02 – Landessanitätsdirektion entfällt das Wort „Ärzteevidenz;“.

2.7.3. Die Bezeichnung und der Geschäftsbereich des Referats 9/03 – Gesundheitsplanung und -fi-nanzierung, dessen Angliederungen entfallen, lautet:

### „Referat 9/03 – Gesundheitsfinanzierung {#prov_referat_9_03_gesundheitsfinanzierung}

Gesundheitsfinanzierung (soweit keine SAGES-Aufgabe); Finanzierung und laufendes Finanzcontrolling der Fondskrankenanstalten sowie von Projekten und Maßnahmen im Gesundheitswesen; Investitionsfinanzierung und -controlling der Fondskrankenanstalten; Finanzzielsteuerung; Fördermanagement und -controlling in der Abteilung; Angelegenheiten des Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES).“

2.7.4. Im Geschäftsbereich des Referats 9/04 – Gesundheitskrisenmanagement und zentrale Dienste wird die Wortfolge „Koordination der Entwicklung und Umsetzung der Abteilungsstrategie“ durch die Wortfolge „Koordination, Entwicklung und Umsetzung der Abteilungsstrategie sowie von abteilungsrelevanten Projekten“ ersetzt.

2.7.5. Nach dem Geschäftsbereich des Referats 9/04 – Gesundheitskrisenmanagement und zentrale Dienste wird angefügt:

### „Referat 9/05 – Gesundheitsplanung und landeseigene Versorgungseinrichtungen {#prov_referat_9_05_gesundheitsplanung_und_landeseigene_versorgungseinrichtungen}

Angelegenheiten der Gesundheitsplanung; Durchführung von Bedarfserhebungen und -analysen; Prognoserechnungen zum Gesundheitswesen; Angelegenheiten der Bundes- und Landeszielsteuerung; Mitwirkung am Österreichischen Strukturplan Gesundheit sowie Konzeption, Entwicklung und Umsetzung sonstiger Gesundheitsplanungsprojekte; Erstellung der Regionalen Strukturpläne Gesundheit; Gesundheitsberichterstattung; Erarbeitung von Planungsgrundlagen, insbesondere Aufgaben der Krankenanstaltenstatistik und der Krankenanstaltenkostenrechnung; strategische Entwicklung der Ärzteausbildung; fachliche Angelegenheiten der Ärzteausbildung und Ausbildung sonstiger Gesundheitsberufe sowie Bedarfsplanung und Monitoring; koordinierende Steuerung und Wahrnehmung der fachlichen Angelegenheiten der Gesundheits- und Krankenpflege und der Aufsicht über die Schulen; Vertretung der Landesinteressen in den Bereichen Rettungswesen, hausärztlicher Notdienst, Notarztwesen; strategische Steuerung der Themen Digitalisierung und Innovation im Gesundheitswesen (zB 1450).

Landesanstalten und Landesheime: Koordination und Wahrnehmung jener Aufgaben, die dem Land Salzburg als Rechtsträger der landeseigenen Wohlfahrt- und Behinderteneinrichtungen zukommen, insbesondere hinsichtlich Steuerung, Personal, Finanzen, Organisation, Rechtsangelegenheiten und Investitionen; Verwaltungsstelle für die Stiftung Kurtherme Badehospiz Bad Gastein.

Dem Referat angegliedert:

1. Konradinum Eugendorf

2. Landeszentrum für Hör- und Sehbildung (LZHS) einschließlich der Aufgabe Schulerhalter für die Josef-Rehrl-Schule als Volks- und Hauptschule für gehörlose und schwerhörige Kinder

3. Sozialpädagogisches Zentrum

4. Landesapotheke, wobei der Leitung der Landesapotheke die dienst- und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten betreffend die in der Landesapotheke verwendeten Landesbediensteten obliegen.“

3. Im Anhang lautet die Tabelle:

„

zugeordnete Dienststelle

zuständiges Referat

direkte und indirekte Beteiligungsgesellschaften

FG 0/1

0/11

Osterfestspiele Salzburg GmbH

Abt. 1

1/02

Fachhochschule Salzburg Forschungsgesellschaft mbH

Abt. 1

1/02

Fachhochschule Salzburg GmbH

Abt. 1

1/02

Innovation Salzburg GmbH

Abt. 1

1/02

Innovation Salzburg Pioniergarage GmbH

Abt. 1

1/02

Salzburg Research Forschungsgesellschaft m.b.H.

Abt. 1

1/04

Großglockner-Hochalpenstraßen-Aktiengesellschaft

Abt. 1

1/04

SALZBURGER LAND TOURISMUS Gesellschaft m.b.H.

Abt. 2

2/03

DomQuartier Salzburg GmbH

Abt. 2

2/03

Museum der Moderne - Rupertinum Betriebsgesellschaft mbH

Abt. 2

2/03

Salzburg Museum GmbH

Abt. 2

2/07

Nationale Anti Doping Agentur Austria GmbH

Abt. 2

2/07

SWS-Stadion Wals-Salzburg GmbH

Abt. 4

4/03

Salzburger Tierkörperverwertungs-Gesellschaft m.b.H.

Abt. 5

5/01

SIR - Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen GmbH

Abt. 6

6/06

ASFINAG Service GmbH

Abt. 6

6/12

Salzburg Linien Verkehrsbetriebe GmbH

Abt. 6

6/12

Salzburger Regionalstadtbahn Projektgesellschaft mbH

Abt. 6

6/12

Salzburger Verkehrsverbund Gesellschaft m.b.H.

Abt. 6

6/12

Schiene Salzburg GmbH

Abt. 8

8/04

Ferienregion Nationalpark Hohe Tauern GmbH

Abt. 8

8/04

Gasteiner Alpenstraße Gesellschaft m.b.H.

Abt. 8

8/04

Gemeinnützige Salzburger Wohnbaugesellschaft m.b.H.

Abt. 8

8/04

Internationales Studentenhaus, gemeinnützige Gesellschaft m.b.H.

Abt. 8

8/04

Land Salzburg Beteiligungen GmbH

Abt. 8

8/04

Land Salzburg Projekt GmbH

Abt. 8

8/04

Messezentrum Salzburg GmbH

Abt. 8

8/04

Nationalparkzentrum Hohe Tauern GmbH

Abt. 8

8/04

Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation

Abt. 8

8/04

Salzburg Messe Beteiligungs GmbH

Abt. 8

8/04

Salzburger Flughafen GmbH

Abt. 8

8/04

Salzburger Parkgaragen Gesellschaft m.b.H.

Abt. 8

8/04

Untersbergbahn GmbH

Abt. 8

8/04

Zoo Salzburg Gemeinnützige GmbH

Abt. 9

9/03

DLK Dienstleistungen für Krankenhäuser GmbH

Abt. 9

9/03

ELGA GmbH

Abt. 9

9/03

Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH

Abt. 9

9/03

Gesundheitsplanungs GmbH

Abt. 9

9/03

Haus B Errichtungs- und Vermietungsgesellschaft mbH

Abt. 9

9/03

HTA Austria - Austrian Institute for Health Technology Assessment GmbH

Abt. 10

10/04

Land-Invest Salzburger Baulandsicherungsgesellschaft mbH

Abt. 10

10/04

SISTEG Salzburger Infrastruktur Errichtungs GmbH

zugeordnete Dienststelle

zuständiges Referat

Betriebsähnliche Einrichtungen

FG 0/4

Salzburger Verwaltungsakademie (SVAK)

Abt. 2

2/03

Residenzgalerie Salzburg

Abt. 2

2/03

Salzburger Freilichtmuseum

Abt. 2

2/04

Internationale Sommerakademie für Bildende Kunst Salzburg

Abt. 6

6/09

KFZ-Prüfstelle

Abt. 8

8/04

Salzburger Burgen und Schlösser Betriebsführung

Abt. 9

9/05

Konradinum

Abt. 9

9/05

Landesapotheke Salzburg

Abt. 9

9/05

Landeszentrum für Hör- und Sehbildung (LZHS)

Abt. 9

9/05

Sozial-Pädagogisches Zentrum des Landes Salzburg

zugeordnete Dienststelle

zuständiges Referat

Sonderstrukturen und sonstige beherrschte Einrichtungen

FG 0/1

0/11

Salzburger Festspielfonds

Abt. 1

1/02

proHolz Salzburg

Abt. 1

1/02

Salzburger Wachstumsfonds

Abt. 1

1/04

Gemeindeausgleichsfonds

Abt. 1

1/04

Salzburger Tourismusförderungsfonds

Abt. 2

2/01

Verein Guter Nachbar - Insel "Haus der Jugend Salzburg"

Abt. 2

2/02

Salzburger Bildungswerk

Abt. 2

2/03

Keltenmuseum Hallein

Abt. 2

2/03

Salzburger Landesinstitut für Volkskunde

Abt. 2

2/03

Salzburger Volkskultur

Abt. 2

2/03

Verein Haus der Natur - Museum für Natur und Technik

Abt. 2

2/04

Mozarteum Orchester Salzburg

Abt. 2

2/04

Musikum

Abt. 2

2/04

Salzburger Filmkulturzentrum DAS KINO

Abt. 2

2/04

Salzburger Landestheater

Abt. 2

2/06

akzente Salzburg

Abt. 2

2/07

Universitäts- und Landessportzentrum Salzburg

Abt. 4

4/06

Fonds zur Erhaltung des ländlichen Straßennetzes - FELS

Abt. 5

5/07

Salzburger Nationalparkfonds

Abt. 6

6/04

Salzburger Altstadterhaltungsfonds

Abt. 8

8/04

Museum der Moderne am Mönchsberg

Abt. 8

8/04

Salzburger Dult

Abt. 8

8/04

Schulschiheim Zauchensee

Abt. 9

9/03

Salzburger Gesundheitsfonds – SAGES

“

## Artikel II {#art_artikel_ii}

> Die Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung, LGBl Nr 89/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 109/2023, wird geändert wie folgt:

1. Im § 7 erhalten die bisherigen Abs 3 und 4 die Absatzbezeichnungen „(4)“ und „(5)“ und lautet Abs 3 (neu):

„(3) Das Organisationshandbuch der Abteilung oder Fachgruppe hat sich auch auf allfällig angegliederte Einrichtungen zu beziehen. Der darauf bezogene Teil des Organisationshandbuchs kann als Statut für die angegliederte Einrichtung bezeichnet werden und hat jedenfalls nähere Angaben zum Zweck und zu den Aufgaben der Einrichtung, ihren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und zu ihren Organen, insbesondere betreffend Befugnisse und Verantwortungsbereiche (Abs 2 letzter Satz) zu enthalten.“

2. Im § 12 Abs 3 wird im vorletzten Satz die Verweisung „gemäß Abs 1“ durch die Verweisung „gemäß Abs 3“ ersetzt.

3. Im § 17 wird angefügt:

„(8) Die §§ 7 und 12 Abs 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 115/2024 treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft.“