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# 27. Verordnung:Gemeinde-Instanzenzug-Verordnung hinsichtlich der Gemeinde Seeham; Änderung

27. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 11. März 2025, mit der die Gemeinde-Instanzenzug-Verordnung hinsichtlich der Gemeinde Seeham geändert wird

> Auf Grund des § 45 Abs 3 der Salzburger Gemeindeordnung 2019 – GdO 2019, LGBl Nr 9/2020, in der geltenden Fassung wird verordnet:

> Die Gemeinde-Instanzenzug-Verordnung, LGBl Nr 72/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 136/2024, wird geändert wie folgt:

1. Im § 2 werden folgende Änderungen vorgenommen:

1.1. Im Abs 1 wird nach den Worten „Schwarzach im Pongau“ das Wort „Seeham“ eingefügt.

1.2. Im Abs 2 wird der Klammerausdruck „(§ 4 Abs 1 bis 20)“ durch den Klammerausdruck „(§ 4 Abs 1 bis 21)“ ersetzt.

2. Im § 4 wird angefügt:

„(21) § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 27/2025 tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Dieser Tag ist für die Gemeinde Seeham der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung im Sinn von § 2 Abs 2.“