/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20250417_39/image001.jpg

# 39. Verordnung:Salzburger Bedienstetenschutzverordnung 2021; Änderung

39. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 15. April 2025, mit der die Salzburger Bedienstetenschutzverordnung 2021 geändert wird

> Auf Grund der §§ 29 und 37 des Bediensteten-Schutzgesetzes – BSG, LGBl Nr 103/2000, in der geltenden Fassung wird verordnet:

> Die Salzburger Bedienstetenschutzverordnung 2021 – BSVO, LGBl Nr 36/2021, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 79/2024, wird geändert wie folgt:

1. Im Inhaltsverzeichnis lauten die die §§ 8 und 11 betreffenden Zeilen:

2. Im § 8 werden folgende Änderungen vorgenommen:

2.1. In der Überschrift wird die Jahreszahl „2021“ durch die Jahreszahl „2024“ ersetzt.

2.2. Abs 1 lautet:

„(1) Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über Grenzwerte für Arbeitsstoffe sowie über gefährliche Arbeitsstoffe (Grenzwerteverordnung 2024 – GKV) samt deren Anhängen gilt als Verordnung zu § 29 Abs 2 BSG.“

3. Im § 11 werden in der Überschrift und im Abs 1 jeweils die Jahreszahl „2020“ durch die Jahreszahl „2024“ ersetzt.

4. Im § 19 werden folgende Änderungen vorgenommen:

4.1. Die Z 1 lautet:

4.2. Die Z 2 lautet:

4.3. Die Z 10 lautet:

4.4. Die Z 14 lautet:

4.5. Die Z 22 lautet:

5. Im § 21 werden folgende Änderungen vorgenommen:

5.1 In der Z 17 entfällt am Ende der Punkt und wird angefügt: „in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/1833 vom 24. Oktober 2019 zur Änderung der Anhänge I, III, V und VI der Richtlinie 2000/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich rein technischer Anpassungen, ABl Nr L 279 vom 31. Oktober 2019.“

5.2 Die Z 33 entfällt.

6. Im § 22 wird angefügt:

„(5) Das Inhaltsverzeichnis sowie die §§ 8, 11, 19 und 21 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 39/2025 treten mit 18. April 2025 in Kraft.“