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# 49. Verordnung:Grenze zwischen der Gemeinde Bruck an der Glocknerstraße und der Marktgemeinde Taxenbach; Änderung

49. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 19. Mai 2025, mit der die Grenze zwischen der Gemeinde Bruck an der Glocknerstraße und der Marktgemeinde Taxenbach geändert wird

> Auf Grund der §§ 4 und 5 der Salzburger Gemeindeordnung 2019, LGBl Nr 9/2020, in der geltenden Fassung wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Gemeinde Bruck an der Glocknerstraße und der Marktgemeinde Taxenbach wird dahingehend geändert, dass

(2) Der Verlauf der neuen Gemeindegrenze und die Lage der genannten Grundstücke sind in den beim Vermessungsamt Zell am See aufliegenden technischen Unterlagen ersichtlich.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2025 in Kraft.