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# 100. Verordnung:schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen auf der Enns, Lammer, Mur, Saalach und Salzach; Änderung

100. Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 24. September 2025, mit der die Verordnung über schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen auf der Enns, Lammer, Mur, Saalach und Salzach geändert wird

> Auf Grund der §§ 16 Abs 1 Z 1, 3, 4 und 5, 17 Abs 1 und Abs 2 Z 1 und 2 sowie 37 Abs 5 des Schifffahrtsgesetzes – SchFG, BGBl I Nr 62/1997, in der geltenden Fassung wird verordnet:

> Die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg über schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen auf der Enns, Lammer, Mur, Saalach und Salzach, LGBl Nr 12/2019 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 54/2024, wird geändert wie folgt:

1. Nach § 10 wird angefügt:

### „§ 11 {#prov_11}

Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 100/2025 tritt mit dem auf deren Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

2. In dem die Salzach betreffenden Abschnitt der Anlage werden in der Spalte „erlaubte Ein- und/oder Ausstiegsstellen“ die Fluss-Km 101,25 (Ausstiegsstelle „Stegenwald“) und Fluss-Km 100,85 (Ausstiegsstelle „Grünwaldrinne“) betreffenden Zeilen durch folgende Zeile ersetzt:

„

101,615

Ausstiegstelle

Schmergraben

am rechten Ufer vor der gesperrten Wasserfläche des Kraftwerkes Stegenwald an der Einmündung des Schmer-grabens

“