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# 101. Gesetz:Salzburger Sozialunterstützungsgesetz; Änderung

101. Gesetz vom 1. Oktober 2025, mit dem das Salzburger Sozialunterstützungsgesetz geändert wird

> Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

> Das Salzburger Sozialunterstützungsgesetz – SUG, LGBl Nr 63/2010, zuletzt geändert durch das Gesetz, LGBl Nr 76/2025, wird geändert wie folgt:

1. Im § 6 Abs 2 entfällt die Z 5a.

2. Im § 10 Abs 2 werden folgende Änderungen vorgenommen:

2.1. In der Z 2 wird der abschließende Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt.

2.2. Die Z 3 entfällt.

3. Dem § 47 wird angefügt:

„(13) Die §§ 6 Abs 2 und 10 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 101/2025 treten mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Monats in Kraft und gelten für Leistungsgewährungen ab dem Bedarfsmonat des Inkrafttretens.“