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# 128. Verordnung:Entgelt für das Pflege- und Betreuungspersonal im Landes- und Gemeindedienst; Verlängerung

128. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 19. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung, mit der das Entgelt für das Pflege- und Betreuungspersonal im Landes- und Gemeindedienst für das Jahr 2025 erhöht wird

> Auf Grund des § 123a des Salzburger Landes-Beamtengesetzes 1987 – L-BG, LGBl Nr 1/1987, des § 59a des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes 2000 – L-VBG, LGBl Nr 4/2000, des § 43b des Landesbediensteten-Gehaltsgesetzes – LB-GG, LGBl Nr 94/2015, und des § 107a des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2001 – Gem-VBG, LGBl Nr 17/2002, jeweils in der geltenden Fassung wird verordnet:

> Die Verordnung der Salzburger Landesregierung, mit der das Entgelt für das Pflege- und Betreuungspersonal im Landes- und Gemeindedienst für das Jahr 2025 erhöht wird, LGBl Nr 1/2025, wird geändert wie folgt:

1. Im Titel wird nach der Jahreszahl „2025“ die Wortfolge „und das erste Halbjahr 2026“ eingefügt.

2. Im § 1 werden folgende Änderungen vorgenommen:

2.1. In der Überschrift wird die Wortfolge „für das Jahr 2025“ durch die Wortfolge „vom 1. Jänner 2025 bis zum 30. Juni 2026“ ersetzt.

2.2. Im Abs 2 wird das Datum „31. Dezember 2025“ durch das Datum „30. Juni 2026“ ersetzt.

3. Im § 2 werden folgende Änderungen vorgenommen:

3.1. Der bisherige Text erhält die Absatzbezeichnung „(1)“.

3.2. Im Abs 1 (neu) wird das Datum „31. Dezember 2025“ wird durch das Datum „30. Juni 2026“ ersetzt.

3.3. Nach Abs 1 (neu) wird angefügt:

„(2) Der Titel und die §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 128/2025 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“