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# 44. Verordnung:Grenze zwischen der Gemeinde Hollersbach im Pinzgau und der Stadtgemeinde Mittersill; Änderung

44. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 11. Mai 2026, mit der die Grenze zwischen der Gemeinde Hollersbach im Pinzgau und der Stadtgemeinde Mittersill geändert wird

> Auf Grund der §§ 4 und 5 der Salzburger Gemeindeordnung 2019 – GdO 2019, LGBl Nr 9/2020, in der geltenden Fassung wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Gemeinde Hollersbach im Pinzgau und der Stadtgemeinde Mittersill wird dahingehend geändert, dass

(2) Der Verlauf der neuen Gemeindegrenze und die Lage der genannten Grundstücke sind in den beim Vermessungsamt Zell am See aufliegenden technischen Unterlagen ersichtlich.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2026 in Kraft.