# Begleitpersonen-Gebührenverordnung

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. März 2005 über die Festsetzung der Pflegegebühren für Begleitpersonen (Begleitpersonen-Gebührenverordnung)

Stammfassung: LGBl. Nr. 14/2005

> Gemäß § 35 Abs. 7 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes (KALG), LGBl. Nr. 66/1999, zuletzt in der Fassung LGBl.Nr. 2/2005, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Die Pflegegebühr für Begleitpersonen wird unter Bedachtnahme auf die für diese Begleitpersonen zu erbringenden Leistungen und das Lebensalter der Patienten wie folgt festgesetzt:

## § 2 {#par_2}

(1) Begleitpersonen, deren Einkommen

(2) Die Begleitperson hat die Gebührenbefreiung oder Gebührenreduktion nach Abs. 1 bei der Verwaltungsdirektion des betreffenden Krankenhauses zu beantragen.

## § 3 {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit 1. März 2005 in Kraft.

## § 4 {#par_4}

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung des Tagsatzes für Begleitpersonen in Mutter-Kind-Einheiten in Landeskrankenanstalten, LGBl. Nr. 131/1993, in der Fassung LGBl. Nr. 97/2001, außer Kraft.