# Muster des Meldebogens zum Landesweinbaukataster

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juni 2008 über das Muster des Meldebogens zum Landesweinbaukataster

Stammfassung: LGBl. Nr. 80/2008

> Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Steiermärkischen Landesweinbaugesetzes 2004, LGBl. Nr. 22/2004, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Für die Bekanntgabe der Änderungen und Rodungen von Weingärten an die den Landesweinbaukataster führende Behörde wird das in Anlage 1 dargestellte Muster eines Meldebogens festgesetzt.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 23. August 2008, in Kraft.

## § 3 {#par_3}

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung betreffend die Kundmachung eines Musters des Meldebogens zur Führung des Landesweinbaukatasters, LGBl. Nr. 84/1986, außer Kraft.

## Anl. 1 Anlage 1 {#prov_anl_1}

(Anm: Der Meldebogen ist als PDF dokumentiert.)