# Anerkennung von Tierzuchtrassen bei Pferden, Rindern, Schafen, Schweinen und Hühnern

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. April 1970 über die Anerkennung der Tierzuchtrassen in Steiermark

Stammfassung: LGBl. Nr. 39/1970

> Auf Grund des § 2 des Steiermärkischen Tierzuchtgesetzes, LGBl. Nr. 155/1969, wird nach Anhören der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark verordnet:

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Folgende Rassen werden in Steiermark zur Züchtung anerkannt:

Im RIS seit

08.02.2014

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung in Kraft.