# Anerkennung der schwarzbunten Rinderrasse

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 1974 über die Anerkennung der schwarzbunten Rinderrasse in Steiermark

Stammfassung: LGBl. Nr. 72/1974

> Auf Grund des § 2 des Steiermärkischen Tierzuchtgesetzes, LGBl. Nr. 155/1969, wird nach Anhören der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark verordnet:

## § 1 {#par_1}

Die schwarzbunte Rinderrasse wird in Steiermark zur Züchtung anerkannt.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung in Kraft.