# Anerkennung der Rinderzuchtrasse "Highland Cattle - Hochlandrind"

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Mai 1990 über die Anerkennung einer Rinderzuchtrasse in Steiermark

Stammfassung: LGBl. Nr. 46/1990

> Auf Grund des § 2 des Steiermärkischen Tierzuchtgesetzes, LGBl.Nr.155/1969, in der Fassung LGBl.Nr.8/1981, wird nach Anhörung der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark verordnet:

## § 1 {#par_1}

Das Highland Cattle – Hochlandrind wird in Steiermark als Versuchsrasse zur Züchtung anerkannt.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.