# BHGU - Festsetzung des Bereitschaftsdienstes bestimmter öffentlicher Apotheken im Bezirk Graz-Umgebung

Verordnung über die Festsetzung des Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Apotheken: Johannesapotheke in Feldkirchen, Apotheke Fernitz, Apotheke Hausmannstätten, Marien-Apotheke in Hitzendorf, Apotheke Kalsdorf, Apotheke Kumberg, Damian-Apotheke in Lieboch, Apotheke „Zum Chiron“ in Raaba, Lilien-Apotheke in Seiersberg, Apotheke im Zentrum in Seiersberg, St.-Thomas-Apotheke in Unterpremstätten und Diana-Apotheke in Werndorf

Stammfassung: GZ S. 511/2010

## § 1 {#par_1}

Gemäß § 8 Abs. 3 und 5 des Apothekengesetzes vom 18.12.1906 i. d. g. F. wird der Bereitschaftsdienst der öffentlichen Apotheken:

Johannesapotheke in Feldkirchen, Apotheke Fernitz, Apotheke Hausmannstätten, Marien-Apotheke in Hitzendorf, Apotheke Kalsdorf, Apotheke Kumberg, Damian-Apotheke in Lieboch, Apotheke „Zum Chiron“ in Raaba, Lilien-Apotheke in Seiersberg, Apotheke im Zentrum in Seiersberg, St.-Thomas-Apotheke in Unterpremstätten und Diana-Apotheke in Werndorf

wie folgt festgesetzt:

Apotheke

27.9.

2010

28.9.

2010

29.9.

2010

30.9.

2010

1.10.

2010

2.10.

2010

3.10.

2010

4.10.

2010

5.10.

2010

6.10.

2010

Lilien-Apotheke in Seiersberg

X

Damian-Apotheke in Lieboch

X

Diana-Apotheke in Werndorf

X

Apotheke Hausmannstätten

X

Apotheke Kalsdorf

X

Apotheke im Zentrum in Seiersberg

X

Apotheke „Zum Chiron“ in Raaba

X

St.-Thomas-Apotheke in Unterpremstätten

X

Marien-Apotheke in Hitzendorf

X

Johannes-Apotheke in Feldkirchen

X

Apotheke Kumberg

X

Apotheke Fernitz

X

## § 2 {#par_2}

Der Bereitschaftsdienst folgt einem wiederkehrenden zehntägigen Zyklus, wobei die Dienstbereitschaft jeweils um 8.00 Uhr beginnt und um 8.00 Uhr des darauf folgenden Tages endet.

## § 3 {#par_3}

Bei den obangeführten öffentlichen Apotheken ist deutlich sichtbar der Hinweis auf die eigene Betriebszeit, die nächste diensthabende Apotheke sowohl im politischen Bezirk Graz-Umgebung als auch in Graz und deren Bereitschaftsdienstzeiten im Bereich des Einganges und der Nachtglocke gut lesbar und bei Dunkelheit beleuchtet anzubringen.

## § 4 {#par_4}

Diese Verordnung tritt mit 27. September 2010 mit dem Bereitschaftsdienst der Lilien-Apotheke in Seiersberg in Kraft.

## § 5 {#par_5}

Folgende Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung bleiben hinsichtlich der Betriebszeiten, des mittäglichen Bereitschaftsdienstes und der Ruferreichbarkeit weiterhin in Kraft: