# BHWZ - Veränderung des Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Apotheken in Birkfeld und Anger

Verordnung über die Veränderung des Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Apotheken in Birkfeld und Anger

Stammfassung: GZ S. 622/2011

> Verordnung über die Veränderung des Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Apotheken in Birkfeld und Anger

> Stammfassung: GZ S. 622/2011

## § 1 {#par_1}

Gemäß § 8 Abs. 3 und 5 a des Apothekengesetzes, Reichsgesetzblatt nr. 5/1907 i. d. g. F., wird die Verordnung der BH Weiz GZ. 12 A 14-97 dahingehend abgeändert, dass der Wechsel des Bereitschaftsdienstes nun anstatt Freitags immer samstags um 8.00 Uhr stattfindet.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2011 mit Bereitschaftsdienst in der Andreas-Apotheke in Anger in Kraft.

## § 3 {#par_3}

Alle bisherigen Betriebszeitenverordnungen, die die gegenständlichen Apotheken betreffen, bleiben aufrecht.