# Europaschutzgebiet Nr. 32 - Teile des steirischen Nockgebietes (AT 2219000)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. November 2006 über die Erklärung des Gebietes „Teile des steirischen Nockgebietes“ (AT 2219000) zum Europaschutzgebiet Nr. 32

Stammfassung: LGBl. Nr. 140/2006 (CELEX-Nr. 31992L0043, 32003R1882)

> Auf Grund des Abs. 1 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 56/2006, wird verordnet:

Im RIS seit

07.02.2014

## Art. 6 Im RIS seit {#art_6}

In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 93/2018 tritt die dritte Tabelle Lebensräume nach der FFH-RL Anhang I in der Anlage A mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 12. Dezember 2018, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 93/2018

Im RIS seit

13.12.2018

## § 1 Gegenstand {#par_1}

Im Bereich des steirischen Nockgebietes wird ein in der Gemeinde Predlitz-Turrach gelegenes Gebiet zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 32 „Teile des steirischen Nockgebietes“ bezeichnet.

## § 2 Schutzzweck {#par_2}

Der Schutzzweck des Gebietes liegt in der Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Schutzgütern nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Anlage A).

## § 3 Abgrenzung des Schutzgebietes {#par_3}

(1) Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Übersichtsplanes im Maßstab 1 : 35.000 (Anlage B) und eines Detailplanes.

(2) Der Übersichtsplan (Anlage B) und der Detailplan werden durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Einsicht kann während der Amtsstunden genommen werden:

## § 4 Gemeinschaftsrecht {#par_4}

Durch diese Verordnung wird folgende Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:

## § 5 Inkrafttreten {#par_5}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 2. Dezember 2006, in Kraft.

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Lebensräume nach der FFH-Richtlinie – Anhang I

Code Nr.

Lebensraumtyp

4060

Alpine und subalpine Heiden

6150

Boreo-alpines Grasland auf Silikatsubstraten

6170

Alpine Kalkrasen

6430

Feuchte Hochstaudenfluren

9410

Bodensaure Fichtenwälder

9420

Lärchen-Zirben-Wälder

Pflanze nach der FFH-Richtlinie – Anhang II

Code Nr.

Deutscher Name

Wissenschaftlicher Name

1419

Einfacher Rautenfarn

Botrychium simplex

Prioritäre Lebensräume nach der FFH-Richtlinie – Anhang I

Code Nr.

Lebensraumtyp

4070*

Latschenbuschwald

6230*

Bürstlingsrasen

7240*

Alpines Schwemmland

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 93/2018

Im RIS seit

13.12.2018