# Einrichtung einer Zertifizierungsstelle für Bauprodukte

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Mai 2000, mit der eine Zertifizierungsstelle für Bauprodukte eingerichtet wird

Stammfassung: LGBl. Nr. 33/2000

> Auf Grund des § 13 Abs. 3 des Steiermärkischen Bauproduktegesetzes, LGBl. Nr. 61/1995, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung wird eine Zertifizierungsstelle für Bauprodukte zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Steiermärkischen Bauproduktegesetz eingerichtet.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. Mai 2000, in Kraft.