# Quadratmeterpreisverordnung 2011

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juli 2011, mit der die maximalen Quadratmeterpreise für den Bereich der Förderung des Ersterwerbes von Eigentumswohnungen geregelt werden (Quadratmeterpreisverordnung 2011)

Stammfassung: LGBl. Nr. 73/2011

> Auf Grund des § 22 des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, LGBl. Nr. 25/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 59/2011, wird verordnet:

## § 1 Anpassung der maximalen Quadratmeterpreise {#par_1}

Der im § 22 Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 festgesetzte Betrag wird wie folgt angepasst:

Betrag laut Gesetz

Betrag nach Index-Anpassung

2.550,– Euro

2.900,– Euro

## § 2 Inkrafttreten {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 23. Juli 2011, in Kraft.