# Europaschutzgebiet Nr. 7 - Ennsaltarme bei Niederstuttern

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Juni 2006 über die Erklärung der „Ennsaltarme bei Niederstuttern“ zum Europaschutzgebiet Nr. 7

Stammfassung: LGBL Nr. 86/2006 (CELEX Nr. 31992L0043, 32003R1882, 31979L0409)

> Auf Grund des § 13a Abs. 1 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 84/2005, wird verordnet:

Im RIS seit

07.02.2014

## § 1 Gegenstand {#par_1}

Im Bereich der Ennsaltarme bei Niederstuttern wird ein in den Gemeinden Pürgg-Trautenfels und Irdning gelegenes Gebiet zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 7 „Ennsaltarme bei Niederstuttern“ bezeichnet.

## § 2 Schutzzweck {#par_2}

Der Schutzzweck des Gebietes liegt in der Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes von Schutzgütern nach der FFH-Richtlinie (Anlage A) und im Falle der Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszustandes auch dessen Wiederherstellung.

## § 3 Abgrenzung des Schutzgebietes {#par_3}

(1) Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch die planliche Darstellung in Form eines Übersichtsplanes im Maßstab von 1 : 10.000 (Anlage B) und eines Detailplanes im Maßstab von 1 : 2000.

(2) Der Übersichtsplan (Anlage B) und der Detailplan werden durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung bei der für Angelegenheiten des Naturschutzes zuständigen Stelle kundgemacht. Einsicht kann während der Amtsstunden vorgenommen werden:

## § 4 Gemeinschaftsrecht {#par_4}

Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:

## § 5 Inkrafttreten {#par_5}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 11. Juli 2006, in Kraft.

## § 6 Im RIS seit {#par_6}

In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 75/2021 tritt Anlage A mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. Juni 2021, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 75/2021

Im RIS seit

29.07.2021

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Lebensraum nach der FFH-RL Anhang I

Code-Nr.

Lebensraumtyp

91E0*

Auenwälder mit Erle und Esche (Weichholzau)

Lebensräume nach der FFH-RL Anhang I

Code-Nr.

Lebensraumtyp

3150

Natürliche Stillgewässer mit Wasserschweber-Gesellschaften

6410

Pfeifengraswiesen

6430

Feuchte Hochstaudenfluren

6510

Magere Flachland-Mähwiesen

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 75/2021

Im RIS seit

29.07.2021