# Inkrafttretenstermin für die Einführung des neuen Kennzeichensystems

Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 22.November 1988, betreffend die Festsetzung der Inkrafttretenstermine für die Einführung des neuen Kennzeichensystems

Stammfassung: LGBl. Nr. 95/1988

> Auf Grund des Artikels V Abs. 5 der 12. KraftfahrgesetzNovelle, BGBl. Nr. 375/1988, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Für

## § 2 {#par_2}

Für die Reservierung von Wunschkennzeichen gemäß § 48a Abs. 2 KFG 1967 wird der 1. Oktober 1989 als Inkrafttretenstermin festgesetzt.