# Übertragung von Überwachungsaufgaben nach dem Lebensmittelgesetz 1975 an die Stadtgemeinde Graz

Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark vom 14.April 1982, mit der der Stadtgemeinde Graz Überwachungsaufgaben nach dem Lebensmittelgesetz 1975 übertragen werden

Stammfassung: LGBl.Nr.17/1982

> Auf Grund des § 35 Abs.3 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl.Nr.86, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Der Stadtgemeinde Graz werden sämtliche Aufgaben der Überwachung des Verkehrs mit den durch das Lebensmittelgesetz 1975 erfaßten Waren für den Bereich der Landeshauptstadt Graz übertragen.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.