# Naturpark "Mürzer Oberland"

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Oktober 2003, mit der das Mürzer Oberland im im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag das Prädikat „Naturpark“ erhält

(Titel in der Fassung LGBl. Nr. 83/2025)

Stammfassung: LGBl. Nr. 89/2003

> Auf Grund des § 8 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, zuletzt in der -Fassung LGBl. Nr. 38/2003, wird verordnet:

Im RIS seit

28.10.2025

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Ein in der Marktgemeinde Neuberg an der Mürz, im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag, gelegenes Gebiet erhält das Prädikat „Naturpark“. Dieses Gebiet wird als Naturpark „Mürzer Oberland“ bezeichnet.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2025

Im RIS seit

28.10.2025

## § 1a Im RIS seit {#par_1a}

Die Abgrenzung des Naturparkgebietes erfolgt durch die planliche Darstellung im Maßstab 1:70:000 (Anlage 1) und eine koordinatenbezogene Darstellung (Anlage 2). Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung maßgeblich.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2025

Im RIS seit

28.10.2025

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 19. November 2003, in Kraft.

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 83/2025 treten die Änderungen im Titel, § 1, § 1a sowie die Anlagen 1 und 2 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 28. Oktober 2025, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2025

Im RIS seit

28.10.2025

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

(Anm.: ist als PDF dokumentiert)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2025

Im RIS seit

28.10.2025

## Anl. 2 Im RIS seit {#prov_anl_2}

(Anm.: ist als PDF dokumentiert)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2025

Im RIS seit

28.10.2025