# Antragsformular zur Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 2012 über das Antragsformular zur Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages

Stammfassung: LGBl. Nr. 29/2012

> Auf Grund der §§ 293 Abs. 5 und 294 Abs. 7 des Landes Dienst- und Besoldungsrechtes, LGBl. Nr. 29/2003, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 74/2011, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Für die Antragstellung auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages und der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung auf Grund der §§ 155 und 256 des Landes Dienst- und Besoldungsrechtes, LGBl. Nr. 29/2003, wird das in der Anlage enthaltene und einen Bestandteil dieser Verordnung bildende Formular festgesetzt.

## § 2 {#par_2}

Änderungen des Formulars, die sich aus besonderen Erfordernissen automationsunterstützter Handhabung oder aus sonstigen technischen Gründen ergeben, sind zulässig.

## § 3 {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. März 2012, in Kraft.

## Anl. 1 Anlage {#prov_anl_1}

(Anm.: Die Anlage ist als PDF dokmentiert.)