# BHLB - Naturschutzgebiet Wagna und Retznei - Aulandschaft entlang der Sulm (Pflanzen- und Tierschutzgebiet)

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 10. April 1995 über die Erklärung der Aulandschaft entlang der Sulm im Bereich der Gemeinden Wagna und Retznei zum Naturschutzgebiet (Pflanzen- und Tierschutzgebiet)

Stammfassung: GZ S. 215/1995

## § 1 {#par_1}

(1) Gemäß § 5 Abs. 2 lit. c und Abs. 3 lit. b Steiermärkisches Naturschutzgesetz, LGBl. Nr. 65/1976, in der Fassung der Novelle 1985, LGBl. Nr. 79, wird die Aulandschaft entlang der Sulm in den Gemeinden Wagna und Retznei zwecks Erhaltung von Lebensräumen wie Fließgewässern, natürlichen stehenden Gewässern, Auwaldungen, Auwiesen, Einzelbäumen, Flurgehölzen und Hecken als Standort und Lebensraum gefährdeter Pflanzen und Tierarten in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß, mindestens jedoch innerhalb eines 5 m breiten, von der Böschungsoberkante landeinwärts gemessenen Uferstreifens, zum Naturschutzgebiet (Pflanzen und Tierschutzgebiet) erklärt.

(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

## § 2 {#par_2}

Im Naturschutzgebiet sind nachstehende Handlungen verboten:

## § 3 {#par_3}

Ausnahmen von den im § 2 genannten Verboten können bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.

## Anl. 1 Anlage 1 {#prov_anl_1}

(Anm: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)