# BHSO - Naturschutzgebiet Bad Gleichenberg - Trockenbiotop Steinbruch "Klausen", KG. Gleichenberg-Dorf (Pflanzen- und Tierschutzgebiet)

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Feldbach vom 2. August 1993 über die Erklärung des Trockenbiotops am Steinbruch „Klausen“, Gemeinde Bad Gleichenberg, zum Naturschutzgebiet (Pflanzen- und Tierschutzgebiet)

Stammfassung: GZ S. 460/1993

> Auf Grund des § 5 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, i. d. F. LGBl. Nr. 79/1985, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

(1) Das Trockenbiotop am Steinbruch „Klausen“ auf Teilen der Gst. Nr. 282/1 und 282/4, KG. GleichenbergDorf, Gemeinde Bad Gleichenberg, wird zur Erhaltung als Standort und Lebensraum von Pflanzen und Tieren in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Pflanzen und Tierschutzgebiet) erklärt.

(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

## § 2 {#par_2}

Im Naturschutzgebiet sind folgende Handlungen verboten:

## § 3 {#par_3}

Ausnahmen von den im § 2 genannten Verboten können von der Bezirkshauptmannschaft Feldbach bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.

## Anl. 1 Anlage 1 {#prov_anl_1}

(Anm: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)