# Landschaftsschutzgebiet Nr. 48 - Pöllauer Tal

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juli 1979 über die Erklärung des Pöllauer Tales zum Landschaftsschutzgebiet

Stammfassung: LGBl. Nr. 54/1979

> Auf Grund des § 6 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Das Gebiet „Pöllauer Tal“, gelegen in den Gemeinden Pöllau, SaifenBoden, Sonnhofen, Pöllauberg, Schönegg bei Pöllau und Rabenwald, alle im politischen Bezirk Hartberg, wird wegen seiner besonderen landschaftlichen Schönheit und Eigenart, seiner seltenen Charakteristik und seines Erholungswertes zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als „Landschaftsschutzgebiet Nr.48 (Pöllauer Tal)“ bezeichnet.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 108/1981

## § 2 {#par_2}

Die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes ist aus der Anlage ersichtlich.

## Anl. 1 Anlage 1 {#prov_anl_1}

(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)