# BHGU - Naturschutzgebiet Weinitzen - Feuchtgebiet in der KG. Weinitzen-Land (Pflanzen- und Tierschutzgebiet)

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Graz Umgebung vom 24. Jänner 1989 über die Erklärung eines Feuchtgebietes in der KG. Weinitzen zum Naturschutzgebiet (Pflanzen- und Tierschutzgebiet)

Stammfassung: GZ S. 340/1989

> Auf Grund des § 5 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65/1976, in der Fassung LGBl. Nr. 79/1985, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

## § 2 {#par_2}

Im Naturschutzgebiet sind nachstehende Handlungen als schädigende Eingriffe verboten:

## § 3 {#par_3}

Ausnahmen von den im § 2 genannten Verboten können von der Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.

## Anl. 1 Anlage 1 {#prov_anl_1}

(Anm: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)