# BHGU - Naturschutzgebiet Deutschfeistritz - Westflanke des Niesenbacher Kogels, KG. Stübinggraben (Pflanzenschutzgebiet)

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Graz Umgebung vom 10. Oktober 1988 über die Erklärung der Westflanke des Niesenbacher Kogels zum Naturschutzgebiet (Pflanzenschutzgebiet)

Stammfassung: GZ S. 44/1989

> Auf Grund des § 5 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65/1976, in der Fassung LGBl. Nr. 79/1985, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

(1) Teile der Grundstücke Nr. 432, 433, 434/1 und 434/2, KG. Stübinggraben, im Gemeindegebiet Deutschfeistritz, werden zwecks Erhaltung als Standort gefährdeter Pflanzenarten in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Pflanzenschutzgebiet) erklärt.

(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

## § 2 {#par_2}

Im Naturschutzgebiet sind nachstehende Handlungen als schädigende Eingriffe verboten:

## § 3 {#par_3}

Ausnahmen von den im § 2 genannten Verbote. können von der Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.

## Anl. 1 Anlage 1 {#prov_anl_1}

(Anm: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)