# BHVO - Naturschutzgebiet Köflach - Zigöllerkogel, KG. Gradenberg (Pflanzen- und Tierschutzgebiet)

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 2. Mai 1986 über die Erklärung des Zigöllerkogels in der Gemeinde Köflach zum Naturschutzgebiet (Pflanzen- und Tierschutzgebiet)

Stammfassung: GZ S. 309/1986

> Auf Grund des § 5 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, i. d. F. d. Gesetzes LGBl. Nr. 79/1985, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

(1) Das Gebiet des Zigöllerkogels, KG. Gradenberg, Gemeinde Köflach, wird zwecks Erhaltung als Standort von schutzwürdigen Pflanzen und Tieren in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Pflanzen und Tierschutzgebiet) erklärt.

(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

## § 2 {#par_2}

Im Naturschutzgebiet sind nachstehende Handlungen verboten:

## § 3 {#par_3}

Ausnahmen von den im § 2 genannten Verboten können von der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.

## Anl. 1 Anlage 1 {#prov_anl_1}

(Anm: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)