# Lkw-Nachtfahrverbot im Bereich der Bundesstraßen Nr.145, 146, 113, 67 und 69

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13.November 1989, mit der das Lkw-Nachtfahrverbot im Bereich der Bundesstraßen Nr.145, 146, 113, 67 und 69 erlassen wird

Stammfassung: LGBl. Nr. 92/1989

> Gemäß § 43 Abs.2 lit.a der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl.Nr.159, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr auf der

## § 2 {#par_2}

Ausgenommen von diesem Fahrverbot sind Fahrten

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 42/1990

## § 3 {#par_3}

Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.

## § 4 {#par_4}

Diese Verordnung tritt mit 1.Dezember 1989 in Kraft.