# BHBM - Naturschutzgebiet St. Ilgen - Karlschütt (Pflanzenschutzgebiet)

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur vom 26. April 1985 über die Erklärung von Teilen der Karlschütt in der Gemeinde St. Ilgen zum Naturschutzgebiet (Pflanzenschutzgebiet)

Stammfassung: GZ S. 310/1985

> Auf Grund des § 5 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

(1) Das Gebiet der Karlschütt in der KG. und Gemeinde St. Ilgen wird zwecks Erhaltung als Standort seltener und gefährdeter Pflanzenarten in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Pflanzenschutzgebiet) erklärt.

(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

## § 2 {#par_2}

Im Naturschutzgebiet sind nachstehende Handlungen verboten:

## § 3 {#par_3}

Ausnahmen von den im § 2 genannten Verboten können von der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.

## Anl. 1 Anlage 1 {#prov_anl_1}

(Anm: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)