# BHVO - Naturschutzgebiet Pack - Grauerlen-Moorbirkenbruchwald am Westende des Packer Stausees (Pflanzenschutzgebiet)

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 9. Juli 1984 über die Erklärung des Grauerlen Moorbirkenbruchwaldes am Westende des Packer Stausees in der Gemeinde Pack zum Naturschutzgebiet (Pflanzenschutzgebiet)

Stammfassung: GZ S. 554/1984

> Auf Grund des § 5 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

(1) Das Flachmoorgelände mit dem GrauerlenMoorbirkenbruchwald am Westende des Packer Stausees, beiderseits der Gemeindestraße Gst. Nr. 960, KG. Pack, wird zwecks Erhaltung als Feuchtbiotop und Standort schutzwürdiger und gefährdeter Pflanzenvorkommen in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Pflanzenschutzgebiet) erklärt.

(2) Die Anlage bildet einen dieser Verordnung.

## § 2 {#par_2}

Im Naturschutzgebiet sind nachstehende Handlungen verboten:

## § 3 {#par_3}

Ausnahmen von den im § 2 genannten Verboten können von der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.

## Anl. 1 Anlage 1 {#prov_anl_1}

(Anm: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)