# BHBM - Naturschutzgebiet Pernegg - Kirchkogel bei Kirchdorf (Pflanzenschutzgebiet)

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur vom 13. Juli 1983 über die Erklärung des Gebietes des Kirchkogels bei Kirchdorf zum Naturschutzgebiet (Pflanzenschutzgebiet)

Stammfassung: GZ S. 398/1983

> Auf Grund des § 5 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, wird verordnet.

## § 1 {#par_1}

(1) Das Gebiet des Kirchkogels bei Kirchdorf in der Gemeinde Pernegg a. d. Mur wird zwecks Erhaltung als Standort seltener und gefährdeter Pflanzenarten in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Pflanzenschutzgebiet) erklärt.

(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

## § 2 {#par_2}

Im Naturschutzgebiet sind nachstehende Handlungen verboten:

## § 3 {#par_3}

Ausnahmen von den im § 2 genannten Verboten können von der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.

## Anl. 1 Anlage 1 {#prov_anl_1}

(Anm: Der Plan ist als PDF dokumeniert.)