# BHSO - Naturschutzgebiet St.Anna/Aigen - Trockenwiese "Höll" in Aigen (Tierschutzgebiet)

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Feldbach vom 22. Juni 1983 über die Erklärung einer Trockenwiese in Aigen, Feldbezeichnung „Höll“, zum Naturschutzgebiet (Tierschutzgebiet)

Stammfassung: GZ S. 381/1983

> Auf Grund des § 5 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

(1) Der südlich der Ortschaft Aigen, Marktgemeinde St. Anna/Aigen, gelegene Bereich einer Trockenwiese mit ihrer Umgebung wird zwecks Erhaltung als Lebensraum von schutzwürdigen und gefährdeten Tierarten in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Tierschutzgebiet) erklärt.

(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

## § 2 {#par_2}

Im Naturschutzgebiet sind nachstehende Handlungen verboten:

## § 3 {#par_3}

Ausnahmen von den im § 2 genannten Verboten können von der Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.

## Anl. 1 Anlage 1 {#prov_anl_1}

(Anm: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)