# BHSO - Naturschutzgebiet Leitersdorf und Lödersdorf - Altarme der Raab (Pflanzen- und Tierschutzgebiet)

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Feldbach vom 11. November 1980 über die Erklärung von Altarmen der Raab im Gebiet der Gemeinden Leitersdorf und Lödersdorf zum Naturschutzgebiet (Pflanzen- und Tierschutzgebiet)

Stammfassung: GZ S. 10/1981

> Auf Grund des § 5 Abs. 2 lit. c und Abs. 3 lit. b des Gesetzes vom 30. Juni 1976 über den Schutz der Natur und die Pflege der Landschaft (Steiermärkisches Naturschutzgesetz 1976), LGBl. Nr. 65, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

(1) In den Gemeinden Leitersdorf und Lödersdorf wird zur Erhaltung des Lebensraumes von schutzwürdigen und gefährdeten Pflanzen und Tierarten

(2) Das geschützte Gebiet ist in der Anlage dargestellt, die einen Bestandteil dieser Verordnung bildet.

Anm.: in der Fassung GZ S. 367/1981

## § 2 {#par_2}

Im geschützten Gebiet sind als schädigende Eingriffe (§ 5 Abs. 4 NSchG 1976) verboten:

## § 3 {#par_3}

Ausnahmen von den im § 2 genannten Verboten können bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.

## Anl. 1 Anlage 1 {#prov_anl_1}

(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)