# Landschaftsschutzgebiet Nr. 15 - Warscheneck-Gruppe

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Juli 2012 über die Erklärung von Gebieten der Warscheneck-Gruppe zum Landschaftsschutzgebiet Nr. 15

Stammfassung: LGBl. Nr. 72/2012

> Auf Grund des § 6 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 85/2011, wird verordnet:

## § 1 Gegenstand {#par_1}

Im Bereich der Warscheneck-Gruppe wird ein in den Gemeinden Pürgg-Trautenfels, Stainach, Wörschach und Weißenbach bei Liezen, Tauplitz und Liezen gelegenes Gebiet zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Landschaftsschutzgebiet Nr. 15, Gebiete der Warscheneck-Gruppe bezeichnet.

## § 2 Schutzzweck {#par_2}

Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung des landschaftlichen Charakters, der natürlichen und naturnahen Landschaftselemente sowie der Bewahrung der besonderen Charakteristik der bäuerlich geprägten Kulturlandschaft. Geschützt werden insbesondere:

## § 3 Abgrenzung des Schutzgebietes {#par_3}

(1) Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Planes im Maßstab 1:50.0000.

(2) Der Plan wird durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Einsicht kann während der Amtsstunden genommen werden:

## § 4 Inkrafttreten {#par_4}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 4. August 2012, in Kraft.

## § 5 Außerkrafttreten {#par_5}

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt außer Kraft: