# BHVO - Ermächtigung von Gemeinden zu bestimmten passrechtlichen Handlungen im Bezirk Voitsberg

Verordnung, mit der die Bürgermeister der Gemeinden Bärnbach, Edelschrott, Gallmannsegg, Geistthal, Gößnitz, Graden, Hirschegg, Kainach, Köflach, Kohlschwarz, Krottendorf-Gaisfeld, Ligist, Maria Lankowitz, Modriach, Mooskirchen, Pack, Piberegg, Rosental an der Kainach, Salla, St. Johann-Köppling, St. Martin am Wöllmißberg, Söding, Södingberg, Stallhofen, Voitsberg zu bestimmten passrechtlichen Amtshandlungen ermächtigt werden

Stammfassung: GZ S. 10/2002

## § 1 {#par_1}

Anträge von Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz (Hauptwohnsitz oder weiteren Wohnsitz) haben, auf Ausstellung, Erweiterung des Geltungsbereiches und Änderung eines gewöhnlichen Reisepasses können beim Bürgermeister eingebracht werden.

## § 2 {#par_2}

Der Bürgermeister hat den Antrag unverzüglich an die Bezirkshauptmannschaft weiterzuleiten.

## § 3 {#par_3}

Der Bürgermeister ist ermächtigt, sich die Identität des Passwerbers nachweisen zu lassen und die Übereinstimmung des Antrages mit den vorgelegten Urkunden zu bestätigen.

## § 4 {#par_4}

Der Bürgermeister ist ermächtigt, die Erledigung durch Ausfolgung zuzustellen.

## § 5 {#par_5}

Die §§ 1 bis 4 gelten auch für Anträge auf Ausstellung eines Personalausweises.

## § 6 {#par_6}

Diese Verordnung tritt mit dem Tag ihrer Kundmachung in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ in Kraft.