# Formular für die Abgabe von Grundverkehrserklärungen

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. April 2000, mit der ein Formular für die Abgabe von Erklärungen gemäß § 17 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes festgelegt wird

Stammfassung: LGBl. Nr. 30/2000

> Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes, LGBl. Nr. 134/1993, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 14/2000, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Für die Abgabe von Erklärungen gemäß § 17 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes ist das in der Anlage enthaltene Formular zu verwenden.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 11. April 2000 in Kraft.

## § 3 {#par_3}

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Jänner 1994, LGBl. Nr. 4/1994 tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung nach § 2 außer Kraft.

## Anl. 1 Anlage 1 {#prov_anl_1}

(Anm: Die Erklärung ist als PDF dokumentiert.)