# Ortsbildschutzgebiet in Bad Aussee

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 2008 über die Neufestlegung des Ortsbildschutzgebietes in Bad Aussee

Stammfassung: LGBl. Nr. 51/2008

> Auf Grund des § 2 Ortsbildgesetz 1977, LGBl. Nr. 54/1977, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2001, wird verordnet:

## § 1 Schutzgebiet {#par_1}

Die in der Anlage – eine Planzeichnung im Maßstab 1 : 5000 auf Grundlage der Digitalen Katastralmappe (DKM) – dargestellten Teile der Stadtgemeinde Bad Aussee werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

## § 2 Inkrafttreten {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. Mai 2008, in Kraft.

## § 3 Außerkrafttreten {#par_3}

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Bad Aussee, LGBl. Nr. 18/1986, außer Kraft.

## Anl. 1 Anlage 1 {#prov_anl_1}

(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)