# Ortsbildschutzgebiet in Fischbach

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Dezember 1979 über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Fischbach

Stammfassung: LGBl. Nr. 94/1979

> Aufgrund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Die in der einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage dargestellten Teile der Gemeinde Fischbach werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.

## Anl. 1 Anlage {#prov_anl_1}

(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)